Die "neue" Asbest Richtlinie - und (fast) keiner hat es mitbekommen

 

Neufassung gibt es bereits seit Jahren | wichtige Änderungen kaum bekannt | Beschichten nicht mehr anwendbar

Die Asbest Richtlinie wurde viele Jahre nicht aktualisiert (1996er Fassung war über 20 Jahre Stand der Technik) und liegt bereits seit 2019 in einer aktualisierten Fassung vor (Rechtskräftige Änderungen gab es bereits seit 2017 im Rahmen einer DIBt Mitteilung). Im November 2020 kam dann direkt die nächste Auflage. 

 

Haben Sie nicht mitbekommen? Da sind Sie nicht alleine. Selbst Sachverständige, Fachdozenten (ausgenommen unsere😉) sowie viele vollziehende Behörden sind nicht auf dem neuesten Stand.

 

Wie auch? Die Asbest Richtlinie wird mittlerweile nur noch als Anhang der knapp 350-seitigen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) des DIBt bekannt gegeben, welche sodann bzgl. der Geltung noch in den Bundesländern öffentlich bekannt gegeben werden muss. Aha...

 

Wir möchten Ihnen nachfolgend eine kompakte Übersicht geben, was sich geändert hat und welche Auswirkungen das in der Praxis bei der Bewertung und Sanierung von schwach gebundenen Asbestprodukten hat. Außerdem können Sie den Volltext der neuen Asbest Richtlinie downloaden. 

Die neue Asbest Richtlinie - Stand 11/2020 - Änderungen Asbest Rili
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Asbest Richtlinie - Stand November 2020
Asbest_Richtlinie_Fassung_2020_11.pdf
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Änderungen der neuen Asbest Richtlinie im Detail

1. Individuelle Bewertung von speziellen Verwendungen – Formblatt nicht anwendbar (Nr. 3.2)

bis zur Version 2019 gab es "pauschale" Einstufungen von konkreten, schwach gebundenen Produkten. In der aktuellen Version sind die nachfolgenden Produkte einer individuellen Einstufung zur Sanierungsdringlichkeit zu unterziehen und sind auch nicht mit dem Formblatt des Anhangs 1 zu bewerten:

  • asbesthaltige Brandschutzklappen
  • asbesthaltige Brandschutztüren, bei denen die Asbestprodukte vom Blechkörper – mit Ausnahme notwendiger Öffnungen zum Öffnen und Schließen – dicht eingeschlossen sind
  • asbesthaltige Dichtungen zwischen Flanschen in technischen Anlagen.

2. Beschichten als endgültige Maßnahme nicht mehr anwendbar (Nr. 4.3)

Diese Methode ist gemäß DIBt Mitteilung vom 31.08.2017 nicht mehr anzuwenden! Somit gelten nur noch die Methoden Entfernen und Räumliche Trennung. Klicken Sie auf die nebenstehende Grafik, um diese zu vergrößern.

3. Bei abschließenden Arbeiten Nachreinigung nach Abbau der Abschottung notwendig (Nr. 4.5)

ein kleines Detail, jedoch durchaus beachtenswert: Unter Nr. 4.5 ist nunmehr eine Feinreinigung bzw. Nachreinigung des Arbeitsbereiches nach dem Abbau der Abschottung notwendig.

Asbest Richtlinie - Änderungen Neufassung

4. Messung der Asbestfaserkonzentration in der Raumluft als Erfolgskontrolle entfällt teilweise

Die Messung der Asbestfaserkonzentration in der Raumluft als Erfolgskontrolle entfällt bei Sanierungsverfahren, die nach Asbest Richtlinie keiner Abschottung bedürfen (Nr. 5.2). 

5. Verweise auf technische Regeln aktualisiert bzw. angepasst (z.B. bei Nr. 5.1 - VDI 3492 Ausgabe 06/2013)

Hier wurden in der gesamten Richtlinie Verweise auf technische Regeln und Verordnungen glatt gezogen und entsprechend aktualisiert.

6. Kompletter Entfall der alten Anlage 2 „Anforderungen an Verfestigungs- und Beschichtungsstoffe aus Kunststoffen“

Die alte Anlage 2 wurde vollständig und ersatzlos entfernt.

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