Asbest FAQ - Fragen & Antworten

Wer darf mit Asbest arbeiten und warum brauche ich überhaupt eine Sachkunde für Arbeiten an asbesthaltigen Produkten?

Asbest bzw. asbesthaltige Produkte sind in Deutschland sowie in der gesamten EU als krebserzeugender Gefahrstoff eingestuft. Im Rahmen des generellen Verbots 1993 wurde die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) dahingehend erweitert, dass Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen grundsätzlich verboten sind.

 

Ausgenommen von diesem Verbot sind sogenannte ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- & Instandhaltungsarbeiten), sofern diese unter der Maßgabe der aktuellen Fassung der TRGS 519 durchgeführt werden.

 

Bedingung für jegliche Arbeiten an asbesthaltigen Produkten ist eine staatliche Sachkunde gemäß TRGS 519 >>. Möchte also ein Betrieb Arbeiten an asbesthaltigen Produkten (ASI-Arbeiten) durchführen, benötigt dieser Betrieb je nach Verantwortungsstruktur und Größe mindestens einen Sachkundigen! Führt ein Betrieb Arbeiten an asbesthaltigen Produkten ohne Sachkunde aus und gefährdet Mitarbeiter oder gar Dritte, kann dies gemäß Gefahrstoffverordnung als Straftat gewertet werden.

Sachkunde Asbestschein Online - Asbest Lehrgang TRGS 519 Anlage 4 überhaupt noch relevant? Asbest Schulung - Seminar in Berlin, Dresden, Braunschweig Niedersachsen, Essen NRW

  Lohnt sich der Aufwand einen Asbestschein zu machen überhaupt noch?

Kurz gesagt: Ja! Ein Großteil der verbauten Asbest-Produkte im Gebäudesektor sind noch verbaut und werden erst in den kommenden Jahren bzw. Jahrzehnten verschwinden.

 

Anhand einer kalkulatorischen Abschätzung ist zu erkennen, dass noch etwa zwei Drittel des deutschlandweiten Asbestvorkommens im Gebäudebestand vorhanden ist. Natürlich ist es schwierig, genaue Zahlen des Anteils der einzelnen Produktgruppen die eine Relevanz vorweisen, an der gesamten noch vorkommenden Menge zu klassifizieren. Außerdem kann man zwar durch gemittelte Werte von Statistiken eine zukünftige, durchschnittliche Entsorgungsleistung errechnen, kann diese aber sicherlich nicht abschließend bewerten.

 

Faktoren wie eine zunehmende energetische Ertüchtigung des Bestandes und die damit verbundene Entsorgung von Asbestprodukten, wie auch die die Instandhaltung von Bauteilen im Feuerungs- und Lüftungsbau aufgrund von Materialermüdung tragen zu einer nur sehr schwer zu kalkulierenden Potenzialanalyse >> bei.

  Welche unterschiedlichen Asbestscheine gibt es und wo sind die Unterschiede?

Es werden grundsätzlich 2 unterschiedliche, staatliche Sachkunde-Lehrgänge gemäß TRGS 519 >> unterschieden. Je nachdem welche Arbeiten an asbesthaltigen Produkten durchgeführt werden sollen, wird entweder der „große Asbestschein“ gemäß Anlage 3 TRGS 519 oder der „kleine Asbestschein“ gemäß Anlage 4 TRGS 519 benötigt.

 

Achtung:

Unabhängig von der Art der Arbeiten an asbesthaltigen Produkten ist in jedem Fall immer eine Sachkunde erforderlich! Wer Arbeiten an asbesthaltigen Produkten ohne entsprechende Sachkunde nach TRGS 519 durchführt, handelt Ordnungswidrig. Unter Umständen stellt dies sogar einen Straftatbestand dar! Es ist in jedem Fall mit empfindlichen Geldbußen zu rechnen.

 

Nachfolgend aufgeführt sind die Unterschiede der Asbestscheine >>:

 

Asbest-Sachkunde nach Anlage 3 TRGS 519 >>

Dieser Lehrgang dient dem Erwerb der Sachkunde für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Materialien einschließlich Asbestzementprodukten. Voraussetzung ist der Besuch eines 4-tägigen Lehrgangs inkl. einer umfangreichen, staatlichen Sachkundeprüfung nach Anlage 3 TRGS 519.

 

Damit noch nicht genug: Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten mit Ausnahme der Anwendung von emissionsarmen Verfahren nach Nummer 2.9 dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind (GefStoffV, Anhang I Nr. 2.4 Absatz 4).

 

Das bedeutet konkret, dass sich die jeweils zuständige Behörde (Amt für Arbeitsschutz/ Gewerbeaufsicht am Betriebssitz) im Rahmen weiterer Überprüfungen und Vor-Ort-Terminen ein Bild darüber macht, ob der Betrieb insb. über die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung für derartige Arbeiten verfügt.

 

Eine ausreichende personelle liegt nur vor, wenn die Anforderungen nach Nummer 5.1 bis 5.3 TRGS 519 erfüllt sind. Eine ausreichende sicherheitstechnische Ausstattung für ASI-Arbeiten mit Asbest liegt vor, wenn die Anforderungen nach Nummer 8 sowie je nach Art der Tätigkeit die Anforderungen der Nummern 14 bis 17 TRGS 519 erfüllt sind. Insbesondere sind hier im Rahmen von Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Produkten der Behörde z.B. Mehrkammer Schleusensysteme, Unterdruckhaltegeräte oder Dekontaminationsanlagen vorzustellen.

 

Fazit: Möchten Sie zukünftig umfangreiche Abbruch- & Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten wie beispielsweise Entfernung von Spritzasbestbelägen oder Leichtbauplatten durchführen, dann ist dieser Asbestschein grundsätzlich richtig. Hier geht zu unserem Lehrgangsangebot TRGS 519 Anlage 3 >>.

 

ABER:

Für viele Arbeiten - auch an schwach gebundenen Produkten - genügt ein „kleiner Asbestschein“ gemäß Anlage 4C. Warum das so ist, erfahren Sie bei der nächsten Fragestellung. Die Anforderungen an die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung bei Arbeiten an schwach gebundenen Produkten sind hoch. Überlegen Sie sich genau, ob Sie derartige Arbeiten selbst anbieten und durchführen möchten!

Asbestschein TRGS 519 Online - Welcher Asbestschein ist der richtige? Asbest Lehrgang

Asbest-Sachkunde nach Anlage 4C TRGS 519 >>

Dieser Lehrgang dient dem Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519 für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten

  1. an sämtlichen Asbestzementprodukten – unabhängig vom Umfang und der Menge!
  2. für sämtliche Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519 – auch emissionsarme Verfahren genannt – unabhängig vom Umfang und der Menge! Alle emissionsarmen Verfahren sind hier zu finden: DGUV Information 201-012 (inkl. aktuellen Ergänzungen)
  3. für Arbeiten geringen Umfangs nach Nummer 2.10 TRGS 519. Derartige Arbeiten können z.B. sein:
  • Entfernen von Dichtungen, z. B. an Gasbrennern oder an Türen,
  • Beschichten von Abschottungen, z. B. an Kabeldurchführungen oder an Durchführungen von Lüftungskanälen oder Rauchrohren,
  • Beschichten von schwach gebundenen asbesthaltigen Platten in gutem Zustand durch Rollen.

Voraussetzung ist der Besuch eines 2-tägigen Lehrgangs inkl. einer staatlichen Sachkundeprüfung nach Anlage 4C TRGS 519 >>. Mit dieser Sachkunde erlangen Sie eine Qualifikation, mit der Sie viele Arbeiten an festgebundenen und schwach gebundenen, asbesthaltigen Produkten durchführen können. Es ist kein Zulassungsverfahren seitens der zuständigen Behörde (Amt für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsicht am Betriebssitz) erforderlich.

  Welchen Asbestschein bzw. Asbest Lehrgang brauche ich?

Sicherlich hilft Ihnen bei Einordnung der unterschiedlichen Asbestscheine die vorherige Fragestellung weiter. Ergänzend haben wir eine Kursmatrix erstellt, die Ihnen eine grobe Übersicht aufzeigt, welchen Asbestschein Sie benötigen. 

 

WICHTIG: Die Grafik ist nicht abschließend. ASI-Arbeiten an asbesthaltigen Produkten sind z.T. sehr individuell und bedürfen einer genaueren Betrachtung hinsichtlich der benötigten Sachkunde.

 

Sie sind sich immer noch unsicher? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

FAQ Asbest - Welche Asbest Schulung nach TRGS 519 Anlage 3 oder 4C benötige ich?

 Wie lange dauert ein Asbest Lehrgang und was muss ich mitbringen?

Nachfolgend ist die Dauer der Asbest Lehrgänge aufgeführt:

Sämtliche Lehrgangsmaterialien sind bei uns inkludiert. Sie benötigen somit keine Unterlagen oder ähnliche Materialien. Bitte bringen Sie jedoch Ihren Personalausweis oder Reisepass zu unseren Seminaren mit, so dass die zuständige Behörde ggf. Ihre Identität überprüfen kann.

 Was kostet ein Asbestschein bei der Asbest Akademie?

Als spezialisierter Anbieter von Asbest Lehrgängen und weiteren Gefahrstoff Lehrgängen können wir Ihnen bei bei unseren stationären Asbest Lehrgängen die folgenden Preise (inkl. Prüfungsgebühr & Verpflegung) anbieten:

 Schaffe ich die staatliche Sachkundeprüfung nach TRGS 519?

Beide Sachkundeprüfungen (kleiner & großer Asbestschein) bauen grundsätzlich auf allen vermittelten Lehrinhalte auf, welche im Rahmen des jeweilig durchgeführten Lehrgangs vermittelt wurden. Wird die schriftliche Prüfung nicht auf Anhieb bestanden, so hat der Teilnehmer die Möglichkeit im Rahmen einer mündlichen Ergänzungsprüfung die Prüfung zu bestehen.

 

Die Prüfung gemäß TRGS 519 gilt als endgültig nicht bestanden, wenn entweder bereits in der schriftlichen oder in der schriftlichen mit einer ergänzenden, mündlichen Prüfung, die Punktzahl weniger als 50% beträgt. In einem solchen Fall muss der Asbest Lehrgang vollständig wiederholt werden. Die zuständige Behörde kann jedoch eine Wiederholungsprüfung am selben Standort an einem anderen Termin zulassen. 

 

ABER:

Die Statistik spricht in diesem Fall für uns: Mit einer regelmäßigen Bestehungsquote von über 90% freuen wir uns, einen Großteil der Teilnehmer mit einer erfolgreich bestandenen staatlichen Sachkunde-Prüfung in den verdienten Feierabend zu entlassen.

 

Sie möchten sich bestmöglich auf unsere staatlichen Sachkundeprüfungen nach TRGS 519 vorbereiten und/oder haben schon lange keine Prüfung mehr abgelegt?

Mit unserem TRGS 519 ONLINE-Kurzlehrgang >> bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich auf eine anstehende TRGS 519 Prüfung vorzubereiten. Die wichtigsten Themen und Zusammenhänge der TRGS 519 sowie viele andere, wichtige Regelungen werden kompakt erklärt und zusammengefasst.

 

Mit unserem Online Lehrgang erhalten Sie weiterhin einen sichereren Umgang mit Prüfungsfragen gemäß TRGS 519 und können somit auch nach etwas längerer "Prüfungsabstinenz" eine sicherere Routine im Umgang mit Prüfungsfragen erlangen.


 Wie lange ist die staatliche Sachkunde gemäß TRGS 519 gültig und was muss ich tun, um diese zu verlängern?

Die Sachkundenachweise gelten – unabhängig ob nun der „große“ oder der „kleine“ Asbestschein absolviert wurde – für den Zeitraum von 6 Jahren. 

 

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß Anlage 5 TRGS 519 besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere 6 Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrganges. 

 

Klicken Sie auf die nebenstehende Grafik, um diese zu vergößern.

Wie lange ist TRGS 519 gültig? Wann läuft meine Sachkunde TRGS 519 ab?

 Gilt die staatliche Sachkunde für Arbeiten an Asbest auch für andere Gefahrstoffe?

Kurz gesagt: Nein. Die staatliche Sachkunde für Arbeiten an Asbest gilt ausschließlich für den Gefahrstoff Asbest.