Die TRGS 519 - Kompakt

 

Informieren Sie sich über die TRGS 519. Mit ergänzenden Informationen

Wir stellen Ihnen an dieser Stelle die TRGS 519 vor, welche stetig mit aktuellen Links, Kommentaren und zusätzlichen Downloads an der richtigen Stelle versehen wird. So erhalten Sie zusätzliche Informationen und nützliche Unterlagen zur Thematik Asbest.

 

Ergänzend können Sie sich untenstehend  den Originaltext der TRGS 519 in der aktuellen Version Januar 2014 downloaden:

Download
TRGS 519 - Stand: Januar 2014 - Fassung März 2022
Anlage_01_01_TRGS-519_20220331.pdf
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TRGS 519 Online - Kompakt & Kommentiert, mit vielen Informationen & Download TRGS 519


Die neue TRGS 519

 

Hintergrund | Änderungen | Ausblick | Was Sie jetzt wissen müssen

Was lange währt... So viel vorab: Die neue TRGS 519 - Ausgabe Januar 2014 in der Fassung vom 17.10.2019 ist trotz jahrelanger Diskussionen nicht der große Wurf. Kann er auch gar nicht. Was hierzu fehlt ist eine längst überfällige Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), welche bisweilen auf sich warten lässt...


Asbest 

Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

 - TRGS 519 - 

Stand: Januar 2014 GMBl 2014 S. 164-201 v. 20.3.2014 [Nr. 8/9] geändert und ergänzt: GMBl 2019 S. 786-798 v. 3103.2012 [Nr. 40] 

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.  Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. Diese TRGS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. 

Inhaltsverzeichnis

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Zulassung und Anzeige

4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

5 Anforderungen an die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung

6 Koordinierung

7 Organisatorische Maßnahmen

8 Sicherheitstechnische Maßnahmen

9 Persönliche Schutzausrüstung

10 Hygienemaßnahmen

11 Unterweisung der Beschäftigten

12 Unterrichtung der Beschäftigten

13 Arbeitsmedizinische Prävention

14 Besondere Regelungen für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten

15 Besondere Regelungen für Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8

16 Besondere Regelungen für Abbruch-Arbeiten an Asbestzementprodukten

17 Besondere Regelungen für Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten

18 Besondere Anforderungen an Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen

19 Weitere Regelungen 

Anlagen zur TRGS 519

Anlage 1.1 Unternehmensbezogene Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien

Anlage 1.2 Ergänzende Anzeige von Ort und Zeit zur unternehmensbezogenen Anzeige bei Tätigkeiten geringen Umfanges mit asbesthaltigen Materialien

Anlage 1.3 Objektbezogene Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien

Anlage 1.4 Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan

Anlage 1.5 Ergänzende Angaben zum Arbeitsplan für AS-Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten nach Nummer 14 TRGS 519

Anlage 1.6 Betriebsanweisung (Muster) - Demontage von Fassadenplatten

Anlage 1.7 Betriebsanweisung (Muster) - Entfernen von Brandschutzplatten

Anlage 2: Kennzeichnung von Arbeitsbereichen und Behältern

Anlage 3: Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für ASI-Arbeiten mit Asbest

Anlage 4: Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für - Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten

Anlage 5: Mindestanforderungen für Fortbildungslehrgänge zur Sachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519

Anlage 6.1: Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Asbestfaserexposition

Anlage 6.2: Ermittlung der Asbestfaserkonzentration zur Anerkennung von emissionsarmen Verfahren nach Nummer 2.9

Anlage 6.3: Hinweise zur Anwendung der unterschiedlichen Verfahren zur Ermittlung der Asbestfaserexposition nach Nummer 4.3 Absatz 1 und Absatz 2

Anlage 7.1 Anforderungen an zum Einsatz bei ASI-Arbeiten nach Nummer 8.2 Absatz 6 der TRGS 519 geeignete Industriestaubsauger und ortsveränderliche Entstauber

Anlage 7.2: Mindestanforderungen an Luftreiniger für den Einsatz bei Tätigkeiten an Bauteilen mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern und ehemals verwendeten bauchemischen Produkten mit vergleichbaren Asbestgehalten

Anlage 8: Zulassung als Fachbetrieb nach GefStoffV, Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten

Anlage 9: zu TRGS 519 Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung und zur Festlegung der Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern oder anderen ehemals verwendeten bauchemischen Produkten mit vergleichbaren Asbestgehalten (Exposition-Risiko-Matrix)

Anlage 10: zu TRGS 519 Qualifikationsmodul 1E - Qualifikation für aufsichtführende Personen bei Anwendung anerkannter emissionsarmer Verfahren nach TRGS 519 Nummer 2.9

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TRGS 519 Lehrgang - Anlage 3 & Anlage 4C TRGS 519 - aktuelle News Asbest

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